Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-07, I-24 U 88/16

I-24 U 88/16Obergericht07.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 88/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-07

Aktenzeichen: I-24 U 88/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0307.I24U88.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - vom 27.04.2016 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.656,36 nebst Zinsen iHvon 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2014 sowie € 10,- außergerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 78% die Klägerin und zu 22% die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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