I-2 U 42/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-09, I-2 U 42/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-09, I-2 U 42/16
I-2 U 42/16Obergericht09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: I-2 U 42/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0309.I2U42.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
-
I. Die Berufung gegen das am 24. März 2016 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
-
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
-
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
-
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
-
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 250.000,- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.