Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-10, I-4 U 191/15

I-4 U 191/15Obergericht10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 191/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: I-4 U 191/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0310.I4U191.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.09.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – (5 O 72/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, ebenso das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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