Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-03-23, I - 10 W 5/17

I - 10 W 5/17Obergericht23.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 10 W 5/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: I - 10 W 5/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0323.I10W5.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 6. September 2016 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen Prof. Dr. W. für seine Gutachtertätigkeit anlässlich der Erläuterung seines Gutachtens in der Sitzung vom 2. Mai 2016 wird auf 600 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Sachverständigen Prof. Dr. W. gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 6. September 2016 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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