VI-Kart 13/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-05, VI-Kart 13/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-05, VI-Kart 13/15 (V)
VI-Kart 13/15 (V)Obergericht05.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 13/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-05
Aktenzeichen: VI-Kart 13/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0405.VI.KART13.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. August 2015 – B2-98/11 – wird zurückgewiesen.
- II. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
- III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
- IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3 Mio. €.
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