Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-06, 20 U 5/14

20 U 5/14Obergericht06.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 5/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-06

Aktenzeichen: 20 U 5/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0406.20U5.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.12.2013 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil – letzteres hinsichtlich der Kostenentscheidung – sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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