Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-07, 17 U 29/16

17 U 29/16Obergericht07.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 29/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-07

Aktenzeichen: 17 U 29/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0407.17U29.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 13.01.2016 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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