17 U 29/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-07, 17 U 29/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-07, 17 U 29/16
17 U 29/16Obergericht07.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 29/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-07
Aktenzeichen: 17 U 29/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0407.17U29.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 13.01.2016 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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