Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-19, VII-Verg 38/16

VII-Verg 38/16Obergericht19.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-19

Aktenzeichen: VII-Verg 38/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0419.VII.VERG38.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.08.2016 (VK 2 – 83/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr Nachprüfungsantrag nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet abgelehnt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert wird auf 105.526,80 € festgesetzt.

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