VII-Verg 38/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-19, VII-Verg 38/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-19, VII-Verg 38/16
VII-Verg 38/16Obergericht19.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-19
Aktenzeichen: VII-Verg 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0419.VII.VERG38.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.08.2016 (VK 2 – 83/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr Nachprüfungsantrag nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet abgelehnt wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert wird auf 105.526,80 € festgesetzt.
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