17 U 232/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-20, 17 U 232/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-20, 17 U 232/16
17 U 232/16Obergericht20.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 232/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-20
Aktenzeichen: 17 U 232/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0420.17U232.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 27.10.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.
Dieser Beschluss und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.