I - 24 U 104/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, I - 24 U 104/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, I - 24 U 104/16
I - 24 U 104/16Obergericht25.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 24 U 104/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: I - 24 U 104/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0425.I24U104.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Mai 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Hinterlegung oder Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt EUR 29.702,07.
Die Revision wird zugelassen.
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