VI-3 Kart 11/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-26, VI-3 Kart 11/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-26, VI-3 Kart 11/16 (V)
VI-3 Kart 11/16 (V)Obergericht26.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 11/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-26
Aktenzeichen: VI-3 Kart 11/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0426.VI3KART11.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur und der Beteiligten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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