Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-28, I-15 U 34/16

I-15 U 34/16Obergericht28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 34/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: I-15 U 34/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0428.I15U34.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve vom 18.03.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

III.

Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin und der Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin und die Streithelferin vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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