18 U 97/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, 18 U 97/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, 18 U 97/15
18 U 97/15Obergericht17.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 97/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-17
Aktenzeichen: 18 U 97/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0517.18U97.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 22.06.2016 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kosten des Berufungsverfahrens wie folgt verteilt werden:
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen zu 1) und 2) jeweils 2/5 und die Klägerin zu 3) 1/5. Die darüber hinaus gehende Kostenentscheidung wird aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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