Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, 18 U 97/15

18 U 97/15Obergericht17.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 97/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-17

Aktenzeichen: 18 U 97/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0517.18U97.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 22.06.2016 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kosten des Berufungsverfahrens wie folgt verteilt werden:

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen zu 1) und 2) jeweils 2/5 und die Klägerin zu 3) 1/5. Die darüber hinaus gehende Kostenentscheidung wird aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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