Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, VI-U (Kart) 10/16

VI-U (Kart) 10/16Obergericht17.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-17

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0517.VI.U.KART10.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 2016 verkündete Teil-Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

  • II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Ihr fallen darüber hinaus die in zweiter Instanz entstandenen notwendigen Auslagen des Streithelfers der Klägerin zur Last.

Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre zweitinstanzlichenKosten selbst.

  • III. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 2.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.