VI-U (Kart) 10/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, VI-U (Kart) 10/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-17, VI-U (Kart) 10/16
VI-U (Kart) 10/16Obergericht17.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-17
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0517.VI.U.KART10.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 2016 verkündete Teil-Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
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II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Ihr fallen darüber hinaus die in zweiter Instanz entstandenen notwendigen Auslagen des Streithelfers der Klägerin zur Last.
Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre zweitinstanzlichenKosten selbst.
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III. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 2.000 Euro festgesetzt.
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