I-7 U 158/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-19, I-7 U 158/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-19, I-7 U 158/16
I-7 U 158/16Obergericht19.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 158/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-19
Aktenzeichen: I-7 U 158/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0519.I7U158.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.07.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, 11 O 388/15, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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