Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-26, I-2 U 66/16

I-2 U 66/16Obergericht26.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 66/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-26

Aktenzeichen: I-2 U 66/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0526.I2U66.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. August 2016 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.

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