VII-Verg 36/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-31, VII-Verg 36/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-31, VII-Verg 36/16
VII-Verg 36/16Obergericht31.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 36/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-31
Aktenzeichen: VII-Verg 36/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0531.VII.VERG36.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. August 2016, VK 1-54/16, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32 Mio. € festgesetzt.
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