VI-U (Kart) 8/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-07, VI-U (Kart) 8/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-07, VI-U (Kart) 8/16
VI-U (Kart) 8/16Obergericht07.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 8/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-07
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 8/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0607.VI.U.KART8.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
wird das am 31. Mai 2017 verkündete Senatsurteil gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, dass es sowohl zu Ziff. I. des Urteilstenors als auch bei der Wiedergabe des Antrags der Klägerin im Berufungsrechtszug (vgl. Urteilsumdruck S. 6) richtigerweise jeweils
„ … festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, …“
heißt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.