Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-14, 14 U 104/16

14 U 104/16Obergericht14.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 104/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-14

Aktenzeichen: 14 U 104/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0614.14U104.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.06.2016 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 286/15) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Darlehensvertrag Darlehenskontonummer ………….… zum 17.05.2017 über die Zahlung eines Betrags von 164.934,48€ hinaus keine weiteren Ansprüche gegen die Kläger zustehen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.348,94 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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