VII-Verg 36/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-20, VII-Verg 36/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-20, VII-Verg 36/16
VII-Verg 36/16Obergericht20.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 36/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-20
Aktenzeichen: VII-Verg 36/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0620.VII.VERG36.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
wird auf den Antrag der Antragstellerin - ohne vorherige Gewährung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerin und die Beigeladene, aber unter Nachholen rechtlichen Gehörs - die Vollziehung des am 31. Mai 2017 verkündeten Senatsbeschlusses (VII-Verg 36/16) gemäß § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO, §§ 71a Abs. 6, 175 Abs. 2 GWB in der Weise einstweilen ausgesetzt, dass der Antragsgegnerin im Verfahren der Beschaffung mehrerer unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) der sog. MALE-Klasse (Medium Altitude Lond Endurance) nebst Ausrüstung - einstweilen bis zur Entscheidung des Senats über die Gehörsrüge der Antragstellerin - die Erteilung eines Zuschlags untersagt wird.
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