VII-Verg 7/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-29, VII-Verg 7/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-29, VII-Verg 7/17
VII-Verg 7/17Obergericht29.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-29
Aktenzeichen: VII-Verg 7/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0629.VII.VERG7.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antragstellerin wird die beantragte Akteneinsicht versagt.
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. Februar 2017 (VK 1 – 144/16) wird nicht weiter verlängert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 06.03.2017 ist gegenstandslos.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Senat die etwaige Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.
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