Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-06, I-10 W 376/17

I-10 W 376/17Obergericht06.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 376/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-06

Aktenzeichen: I-10 W 376/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0706.I10W376.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – vom 14. Juni 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen K. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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