Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-12, 3 Wx 91/16

3 Wx 91/16Obergericht12.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 91/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-12

Aktenzeichen: 3 Wx 91/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0712.3WX91.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 17. November 2015 – Az. 17 VI 61/15 – wird geändert:

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 vom 5. März 2015 – notarielle Urkunde UR-Nr. 151 für 2015 der Notarin A… in B… - wird zurückgewiesen.

Das Nachlassgericht wird angewiesen, auf den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 vom 15. Januar 2015 – notarielle Urkunde UR-Nr. 48 für 2015 des Notars Dr. C… in D…. - den beantragten Erbschein zu erteilen.

Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die für die Erteilung des von ihnen beantragten Erbscheins anfallenden Gerichtskosten zu tragen. Die übrigen Gerichtskosten des Verfahrens – beide Rechtszüge – werden den Beteiligten zu 1 und 2 einerseits und der Beteiligten zu 3 andererseits zu je ½ auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden für keinen Rechtszug erstattet.

Beschwerdewert: 210.000,00 €

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