I-2 U 77/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-13, I-2 U 77/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-13, I-2 U 77/11
I-2 U 77/11Obergericht13.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-13
Aktenzeichen: I-2 U 77/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0713.I2U77.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juli 2011 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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II. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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IV. Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.
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