I-15 U 61/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-20, I-15 U 61/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-20, I-15 U 61/16
I-15 U 61/16Obergericht20.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 61/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-20
Aktenzeichen: I-15 U 61/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0720.I15U61.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31.05.2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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