Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I-16 U 85/16

I-16 U 85/16Obergericht21.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 85/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-21

Aktenzeichen: I-16 U 85/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0721.I16U85.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 26.04.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1) zu 77,13 %, der Kläger zu 2) zu 6,69 %, der Kläger zu 3) zu 3,86 %, die Klägerin zu 4) zu 2,16 % und der Kläger zu 5) zu 10,16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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