I-9 U 21/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I-9 U 21/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I-9 U 21/17
I-9 U 21/17Obergericht21.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 21/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: I-9 U 21/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0721.I9U21.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Dezember 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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