I-9 U 35/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I-9 U 35/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-21, I-9 U 35/17
I-9 U 35/17Obergericht21.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 35/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: I-9 U 35/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0721.I9U35.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil … des Landgerichts D. … ab-geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Dach ihres Gebäudes … montiertePhotovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszugestalten, dass von der Anlage keine Blendwirkung in Richtung auf das Einfamilienwohnhaus und die Terrasse der Kläger … ausgeht, durch die die Benutzung des Grundstücks der Kläger wesentlich beeinträchtigt wird.
Die Kosten beider Rechtszüge hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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