I-7 U 118/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-28, I-7 U 118/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-28, I-7 U 118/16
I-7 U 118/16Obergericht28.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 118/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: I-7 U 118/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0728.I7U118.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.05.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – 5 O 387/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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