Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-03, 27 U 25/17

27 U 25/17Obergericht03.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 25/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-03

Aktenzeichen: 27 U 25/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0803.27U25.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO zunächst bis zur Entscheidung über den Verfügungsantrag der Antragstellerin einstweilen untersagt, ohne vorherige Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens Verträge über die Vermietung, Verpachtung oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Flächen des ehemaligen Freibads B. in T. zum Betrieb von Beachvolleyballfeldern, eines Schach-/Mühlefelds, einer Sauna, einer Minigolfanlage, eines Grillplatzes, einer Boulebahn, einer Zeltwiese, eines Vereinsheims, eines Wohnhauses und eines Waldkindergartens abzuschließen.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

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