10 W 391/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-10, 10 W 391/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-10, 10 W 391/17
10 W 391/17Obergericht10.08.2017
Regest
Das Verfahren über die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren ist eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW, für die gem. § 124 JustG NRW i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15 € anfällt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 391/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-10
Aktenzeichen: 10 W 391/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0810.10W391.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
Das Verfahren über die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren ist eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW, für die gem. § 124 JustG NRW i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15 € anfällt.
Tenor
Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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