Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-10, 10 W 391/17

10 W 391/17Obergericht10.08.2017

Regest

Das Verfahren über die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren ist eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW, für die gem. § 124 JustG NRW i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15 € anfällt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 391/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-10

Aktenzeichen: 10 W 391/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0810.10W391.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

Das Verfahren über die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren ist eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW, für die gem. § 124 JustG NRW i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15 € anfällt.

Tenor

Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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