Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-14, I - 2 W 13/17

I - 2 W 13/17Obergericht14.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 2 W 13/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-14

Aktenzeichen: I - 2 W 13/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0814.I2W13.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Der Senat greift die von beiden Parteien an ihn herangetragene Bitte auf, eine abschließende gütliche Einigung der Parteien zur Beendigung ihrer Auseinandersetzung, die Gegenstand des Erkenntnisverfahrens 4b O 205/07, LG Düsseldorf = I-2 U 118/08, OLG Düsseldorf = X ZR 1/10, BGH, sowie der nachfolgenden Vollstreckungsverfahren war/ist, zu unterstützen.

  • II. Nachfolgend sind die hauptsächlichen Erwägungen dargelegt, die für eine aus Sicht des Senats angemessene Abschlusszahlung der Beklagten maßgeblich sind.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.