Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-08-31, I-2 U 11/17

I-2 U 11/17Obergericht31.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 11/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-31

Aktenzeichen: I-2 U 11/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0831.I2U11.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 31. Januar 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.

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