I-23 U 7/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-04, I-23 U 7/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-04, I-23 U 7/17
I-23 U 7/17Obergericht04.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 7/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-04
Aktenzeichen: I-23 U 7/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0904.I23U7.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.12.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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