Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-07, I-16 U 33/17

I-16 U 33/17Obergericht07.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 33/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-07

Aktenzeichen: I-16 U 33/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0907.I16U33.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. August 2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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