Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-20, Verg 33/16

Verg 33/16Obergericht20.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 33/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-20

Aktenzeichen: Verg 33/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0920.VERG33.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 4. August 2016 (VK VOL 4/2016) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.350.000 Euro festgesetzt.

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