I-2 W 4/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-21, I-2 W 4/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-21, I-2 W 4/17
I-2 W 4/17Obergericht21.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 4/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-21
Aktenzeichen: I-2 W 4/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0921.I2W4.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Ordnungsmittelbeschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2017 abgeändert. Der Ordnungsmittelantrag der Gläubigerin wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 10.000,00 EUR.
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