Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-29, 4 U 159/15

4 U 159/15Obergericht29.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 159/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-29

Aktenzeichen: 4 U 159/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0929.4U159.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2015 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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