VI-U (Kart) 9/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-11, VI-U (Kart) 9/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-11, VI-U (Kart) 9/17
VI-U (Kart) 9/17Obergericht11.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-11
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 9/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1011.VI.U.KART9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 3. Mai 2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, den Verfügungskläger einstweilen und bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz (Az. 8 O 12/17 (Kart) LG Dortmund) weiterhin als sein Mitglied gemäß seiner Satzung (….-Satzung, Anl. B 64 zur Berufungsbegründung vom 1. Juni 2017) zu behandeln.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegenein-ander aufgehoben.
III.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
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