I-15 W 47/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-16, I-15 W 47/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-16, I-15 W 47/17
I-15 W 47/17Obergericht16.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 47/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-16
Aktenzeichen: I-15 W 47/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1016.I15W47.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
- I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 28.06.2017 wird zurückgewiesen.
- II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
- III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
- IV. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt EUR 1.032,50.
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