VII-Verg 21/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-18, VII-Verg 21/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-18, VII-Verg 21/17
VII-Verg 21/17Obergericht18.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-18
Aktenzeichen: VII-Verg 21/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1018.VII.VERG21.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die dort zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin hat der Antragsteller zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 12.467,25 € festgesetzt.
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