Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-20, 4 U 232/15

4 U 232/15Obergericht20.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 232/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-20

Aktenzeichen: 4 U 232/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1020.4U232.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Dezember 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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