I-10 W 393/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-20, I-10 W 393/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-20, I-10 W 393/17
I-10 W 393/17Obergericht20.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 393/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-20
Aktenzeichen: I-10 W 393/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1020.I10W393.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – vom 10. Juli 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen K. für die Erstattung des Gutachtens vom 5. Februar 2017, Bl. 597 ff GA, wird auf 3.000 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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