I - 18 U 173/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I - 18 U 173/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I - 18 U 173/15
I - 18 U 173/15Obergericht08.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 173/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: I - 18 U 173/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1108.I18U173.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.11.2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 77.184,66 € nebst 5% Zinsen seit dem 20.09.2011 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 96% und die Klägerin 4%.
Dieses und das angefochtene Urteil – soweit es aufrechterhalten bleibt – sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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