Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I-3 Wx 295/16

I-3 Wx 295/16Obergericht08.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 295/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-08

Aktenzeichen: I-3 Wx 295/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1108.I3WX295.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

1.Der Beteiligte zu 3. hat die Gerichtskosten seiner zurückgenommenen Beschwerde zu tragen und den Beteiligten zu 1. und 2. ihre in diesem Verfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

2.Die Beschwerden der Beteiligten zu 4. und 5. werden zurückgewiesen.

Diese Beteiligten haben jeweils die Kosten ihres Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3. zu tragen.

Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Beteiligten zu 4. und 5. wird zurückgewiesen.

3.Geschäftswerte aller drei Beschwerden: jeweils bis 170.000 €.

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