I-3 Wx 295/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I-3 Wx 295/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I-3 Wx 295/16
I-3 Wx 295/16Obergericht08.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 295/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: I-3 Wx 295/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1108.I3WX295.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
1.Der Beteiligte zu 3. hat die Gerichtskosten seiner zurückgenommenen Beschwerde zu tragen und den Beteiligten zu 1. und 2. ihre in diesem Verfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
2.Die Beschwerden der Beteiligten zu 4. und 5. werden zurückgewiesen.
Diese Beteiligten haben jeweils die Kosten ihres Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3. zu tragen.
Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Beteiligten zu 4. und 5. wird zurückgewiesen.
3.Geschäftswerte aller drei Beschwerden: jeweils bis 170.000 €.
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