Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-10, I-17 U 19/17

I-17 U 19/17Obergericht10.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 19/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-10

Aktenzeichen: I-17 U 19/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1110.I17U19.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 2. Februar 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern je zur Hälfte zur Last.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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