III-1 Ws 172/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-14, III-1 Ws 172/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-14, III-1 Ws 172/17
III-1 Ws 172/17Obergericht14.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 172/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-14
Aktenzeichen: III-1 Ws 172/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1114.III1WS172.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafsenat
Tenor
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Die Beschwerde des Rechtsanwalts H., B., gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. August 2017 (055 StVK 1058/16) wird als unbegründet verworfen.
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Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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Der Beschwerdewert beträgt 207,06 Euro.
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