Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-23, 13 U 40/17

13 U 40/17Obergericht23.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 40/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-23

Aktenzeichen: 13 U 40/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1123.13U40.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger zu 1), 2), 4) und 5) gegen das am20. April 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 1) zu 2 %, der Kläger zu 2) zu 3 %, der Kläger zu 3) zu 67 %, die Klägerin zu 4) zu 19 %, der Kläger zu 5) zu 3 % und der Kläger zu 6) zu 6 %, diejenigen des zweiten Rechtszuges die Klägerin zu 1) zu 9 %, der Kläger zu 2) zu 14 %, die Klägerin zu 4) zu 65 % und der Kläger zu 5) zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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