I-23 U 23/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-28, I-23 U 23/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-28, I-23 U 23/16
I-23 U 23/16Obergericht28.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-28
Aktenzeichen: I-23 U 23/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1128.I23U23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 5.2.2016 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.991,42 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.6.2015 sowie nicht anrechenbare Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 415,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.10.2015 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithilfe.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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