I-16 U 104/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-30, I-16 U 104/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-30, I-16 U 104/16
I-16 U 104/16Obergericht30.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 104/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-30
Aktenzeichen: I-16 U 104/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1130.I16U104.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 14. Juli 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 132/15 - auf die Berufung der Klägerin unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 658.744,18 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2015 sowie 4.976,90 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 %. Die Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte zu 90 %; im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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